Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die GmbH hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Sie stellt heute eine attraktive Alternative zur AG dar. Die juristische Person mit eigenem Firmennamen ist eine Mischform zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft. Die Haftung der Gesellschaft beschränkt sich auf das Gesellschaftskapital. Durch den Handelsregistereintrag erlangt die GmbH ihre Rechtspersönlichkeit.
Die Gründung einer GmbH
ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
- Die Gründungsurkunde muss durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.
- Ausländer können alle Stammanteile besitzen. Ebenso kann die Geschäftsführung ausschliesslich durch Ausländer besetzt sein. Es muss aber mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz, welche nicht zwingend Mitglied der Geschäftsführung sein muss, bestellt werden, die sämtliche Rechtshandlungen für die Gesellschaft vornehmen kann (Einzelzeichnungsberechtigung bzw. zwei Personen mit Wohnsitz in der Schweiz mit Kollektivzeichnungsberechtigung).
- Das Stammkapital beträgt mindestens CHF 20‘000.-
- 100% des Stammkapitals müssen einbezahlt oder mittels Sacheinlage liberiert sein.
Vorteile eine GmbH
- Beschränkte Haftung
- Geringes Mindestkapital
- Höhe des Stammkapitals unbegrenzt
Nachteile einer GmbH
- Keine Anonymität der Gesellschafter