Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)

Die AG ist die wichtigste Gesellschaftsform in der Schweiz. Die AG verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit mit eigenem Firmennamen. Sie ist eine Kapitalgesellschaft, deren Aktienkapital in Aktien aufgeteilt ist. Die Aktionäre üben ihre Rechte als Aktionäre im Rahmen der Generalversammlung (GV) aus. Oberstes Organ der AG ist der Verwaltungsrat. Es können zudem Direktoren und Geschäftsführer eingesetzt werden.

Die Gründung einer AG
ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:

  • Die Gründungsurkunde muss durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.
  • Ausländer können alle Aktien besitzen. Ebenso kann der Verwaltungsrat ausschliesslich durch Ausländer besetzt sein. Es muss aber mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz, welche nicht zwingend Verwaltungsratsmitglied sein muss, bestellt werden, die sämtliche Rechtshandlungen für die Gesellschaft vornehmen kann (Einzelzeichnungsberechtigung bzw. zwei Personen mit Wohnsitz in der Schweiz mit Kollektivzeichnungsberechtigung).
  • Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100’000.-
  • 20% des Aktienkapitals, mindestens jedoch CHF 50’000.-, müssen einbezahlt oder mittels Sacheinlage liberiert sein.

Vorteile eine AG

  • Beschränkte Haftung
  • Einfache Übertragung der Gesellschaftsanteile bzw. Aktien
  • Anonymität der Teilhaber
  • Höhe des Aktienkapitals unbegrenzt